Dachpappe

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Dachpappe
Teer- und bitumenhaltige Abfälle entsorgen – das ist ein Fall für Profis.
Mit unserer Aufbereitungsanlage für teer- und bitumenhaltige Abfälle schafft Berlin Recycling GmbH Entsorgungssicherheit sowie einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertungsweg für diese problematischen Abfälle. Zusammen mit unserem Partner, der Holzkontor Preussen GmbH, betreiben wir am Standort Sophienwerder Weg 60, 13597 Berlin unsere DPAA Dachpappenaufbereitungsanlage.
Das aufbereitete Material wird energetisch verwertet, entweder direkt in der Zementindustrie oder nach einem weiteren Aufbereitungsschritt als Ersatzbrennstoff. Diese energetische Verwertung ersetzt fossile Brennstoffe und schützt damit das Klima vor zusätzlichen CO2-Emissionen.
Für die Bewältigung dieser anspruchsvollen Entsorgungsleistung verfügen wir über hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und ein fundiertes Know-how aus unserer langjährigen Tätigkeit in der Entsorgungsbranche.

Abfallarten

  • Teerhaltige Dachpappe AVV 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte)
  • Bitumenhaltige Dachpappen AVV 170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen)


Die teerhaltigen Dachpappen beinhalten gefährliche Stoffe und sind deshalb als Sonderabfall zu behandeln.

Weitere Abfallarten

  • Styropor AVV 170604 (Dämmmaterial)
  • Kunststoffe AVV 200139 (Kunststoffe)
  • Kunststoffe mit gefährlichen Anhaftungen AVV 150110*
    (Verpackungen, die durch gefährlichen Stoffe verunreinigt sind)


Alle genehmigten Abfälle sind im Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb aufgelistet.


Entsorgungsanlage
Holzkontor Preussen GmbH
BT Dachpappenaufbereitungsanlage DPAA
Sophienwerder Weg 60
13597 Berlin


Hier finden Sie unseren Standort


Annahmepreis
215,00 EUR/t (zzgl. MwSt.) angeliefert bei DPAA

Unterscheidung teerhaltige und bitumenhaltige Dachpappe
Vor der Anlieferung muss eine Analyse des konkret zu entsorgenden Abfalls auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA-Methode erstellt werden. Die Dachpappen, die weniger als 100 mg/kg TS PAK enthalten, werden der Abfallart „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen" (AS 170302) zugeordnet. Diese sind nichtgefährliche Abfälle.

Falls kein Nachweis vorliegt oder wenn der PAK-Gehalt (nach EPA-Methode) des Abfalls den Wert von 100 mg/kg TS überschreitet, ist die Dachpappe teerhaltig und somit der Abfallart „Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (AS 170303*) zuzuordnen. Es handelt sich dann um einen gefährlichen Abfall.

Nachweisführung
Die Nachweisführung der Entsorgung erfolgt gemäß den Vorgaben des KrW-/AbfG und der NachwV, d. h. für gefährliche Abfälle (hier: AVV 170303*) ist als Vorabunterlage ein Entsorgungsnachweis (EN) bzw. Sammelentsorgungsnachweis (SN) zu führen. Die Verbleibsnachweisführung erfolgt mittels Begleitschein sowie zusätzlich im Rahmen der Sammlung mittels Übernahmeschein.

Gemäß betrieblicher Regelung erfolgt die Entsorgung von Dachpappe auf Bitumenbasis (AVV 170302) mittels vereinfachtem Nachweis bzw. Sammelnachweis. Der Verbleib ist durch Übernahmescheine zu dokumentieren.

Besondere Bedingungen für die Entsorgung von Kleinmengen:
< 2t pro Anfallstelle und Jahr => Anlieferung kann ohne Entsorgungsnachweis erfolgen.

Abfallzusammensetzung
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angelieferten Abfälle in ihrer Beschaffenheit dem vereinbarten Abfallschlüssel sowie der Definition Dachpappe entsprechen.

Es dürfen keine Eisen- und Nichteisenmetalle enthalten sein. Ebenso sind mineralische Stoffe wie Bauschutt, Mineralwolle, Betonsteine etc. sowie andere Baustellenmisch- oder Gewerbeabfälle von der Annahme ausgeschlossen. Materialien wie Dachabdeckungen auf Gummi- bzw. Textilbasis werden im Rahmen der Annahmekontrolle zurückgewiesen.

Annahmebedingungen

  • Einhaltung der Abfallqualität zur Entsorgung von Dachpappe.
  • Öffnungszeiten der Anlage: Montag bis Freitag 6.00 - 20.00 Uhr.
  • Die Annahme beschränkt sich auf Dachpappe entsprechend o. g. AVV-Schlüssel.
  • Die Entsorgungsanlage besitzt den Verwerterstatus.
  • Die Anlage ist gemäß §7 Abs. 1 Nr. 1 Nachweisverordnung freigestellt, d. h. Entsorgungsnachweise werden im privilegierten Verfahren erstellt.
  • Vor der Anlieferung ist ein Entsorgungsnachweis gemäß den Vorgaben des KrW-/AbfG und der NachwV für gefährliche Abfälle zu erstellen. Gemäß betrieblicher Regelung ist für die Anlieferung von bitumenhaltiger Dachpappe ein vereinfachter Nachweis zu führen.
  • Zusätzliche Anliefertermine können vor der Anlieferung abgestimmt werden.